Abschnitt A Fahreignungsseminare
1. |
Vorliegen der Voraussetzungen für die Seminarleitererlaubnis |
1.1 |
Verkehrspädagogik nach § 46 Absatz 1, 2 des Fahrlehrergesetzesoder |
1.2 |
Verkehrspsychologie nach § 4a Absatz 3, 4 des Straßenverkehrsgesetzes einschließlich der Einhaltung der Auflagen |
2. |
Vorliegen des Nachweises der jährlichen Fortbildung |
2.1 |
Verkehrspädagogik nach § 53 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes oder |
2.2 |
Verkehrspsychologie nach § 4a Absatz 7 des Straßenverkehrsgesetzes |
3. |
Räumliche und sachliche Ausstattung |
4. |
Vorliegen der Aufzeichnungen über die Seminarteilnehmer in Gestalt von Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift sowie deren Unterschriften zur Teilnahmebestätigung je Modul oder Sitzung |
5. |
Anonymisierte Dokumentation der durchgeführten Fahreignungsseminare; die Dokumentation umfasst |
5.1 |
für die verkehrspädagogische Teilmaßnahme |
5.1.1 |
das Datum, die Dauer und den Ort der durchgeführten Module, |
5.1.2 |
die Anzahl der Teilnehmer, |
5.1.3 |
die Kurzdarstellungen der Fahrerkarrieren, |
5.1.4 |
die eingesetzten Bausteine und Medien, |
5.1.5 |
die Hausaufgaben und |
5.1.6 |
die Seminarverträge |
5.2 |
für die verkehrspsychologische Teilmaßnahme |
5.2.1 |
das Datum, die Dauer und den Ort der durchgeführten Sitzungen, |
5.2.2 |
die auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen der Verkehrszuwiderhandlungen, |
5.2.3 |
die Funktionalität des Problemverhaltens, |
5.2.4 |
die erarbeiteten Lösungsstrategien, |
5.2.5 |
die persönlichen Stärken des Teilnehmers, |
5.2.6 |
die Zielvereinbarungen und |
5.2.7 |
den Seminarvertrag |
7. |
Einhaltung der Vorschriften über den Umgang mit den personenbezogenen Daten |
8. |
Einhaltung der Verfahren und Maßnahmen des Qualitätssicherungssystems |
Abschnitt B Einweisungslehrgänge
1. |
Vorliegen der Voraussetzungen für die Anerkennung von Einweisungslehrgängen nach § 47 Absatz 1 des Fahrlehrergesetzes einschließlich der Einhaltung der Auflagen |
2. |
Einhaltung des Ausbildungsprogramms nach § 47 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Fahrlehrergesetzes |
3. |
Dokumentation der durchgeführten Einweisungslehrgänge; die Dokumentation umfasst |
3.1 |
die Vornamen und Familiennamen des Lehrgangsleiters und der eingesetzten Lehrkräfte, |
3.2 |
die Vornamen und Familiennamen und die Geburtsdaten der Teilnehmer, |
3.3 |
die Kurzdarstellung des Verlaufs des Lehrgangs einschließlich der Inhalte und eingesetzten Methoden, |
3.4 |
das Datum, die Dauer und den Ort der durchgeführten Kurse und |
3.5 |
Bestätigung der Anwesenheit der Teilnehmer bei allen Kursen |
4. |
Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Durchführung |
5. |
Einhaltung der Verfahren und Maßnahmen des Qualitätssicherungssystems |
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