Bei Rentenbeginn im Jahr 2019 endet die Zurechnungszeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 8 Monaten. Für alle Erwerbsminderungsrenten, die nach dem Jahr 2019 beginnen, wird die Zurechnungszeit stufenweise in Abhängigkeit vom Jahr des Rentenbeginns auf das 67. Lebensjahr angehoben.[1] Aktuell endet die Zurechnungszeit bei Beginn einer Erwerbsminderungsrente im Jahr 2024 mit Vollendung des 66. Lebensjahres und 1 Monat. Beginnt die Erwerbsminderungsrente nach dem Jahr 2030, umfasst die Zurechnungszeit die Zeit bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres.

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