Die Entsendung gilt als unterbrochen, wenn zwischen 2 Einsätzen eine Unterbrechung von mehr als 12 Monaten vorliegt oder der Arbeitnehmer von einem anderen Arbeitgeber entsandt wird.

 
Praxis-Beispiel

Neuer Arbeitgeber

Ein Arbeitnehmer wird für 2 Jahre nach Albanien entsandt. Nach seiner Rückkehr arbeitet der Arbeitnehmer für 7 Monate in Deutschland. Der Arbeitgeber möchte den Arbeitnehmer erneut für 2 Jahre nach Albanien entsenden. Zwischen dem ersten und dem zweiten Einsatzzeitraum liegt ein Unterbrechungszeitraum von 7 Monaten. Da der Arbeitnehmer nicht mehr als 12 Monate in Deutschland tätig war, gelten für ihn für die zweite Entsendung ausschließlich die albanischen Rechtsvorschriften.

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