Arbeitnehmer, die durch die Verletzung von Rechten oder Pflichten im Zusammenhang mit dem Grundsatz des gleichen Entgelts einen Schaden erlitten haben, sollen das Recht bekommen, für diesen Schaden vollständigen Schadensersatz oder vollständige Entschädigung zu bekommen. Hierunter fällt die vollständige Nachzahlung entgangener Entgelte und damit verbundener Boni oder Sachleistungen sowie Schadensersatz für entgangene Chancen und immateriellen Schaden.

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