Das Elterngeld Plus soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen und Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs fördern. Elterngeld Plus können Eltern doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: 1 Monat Basiselterngeld entspricht 2 Monaten Elterngeld Plus (§ 4a BEEG). Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das Elterngeld Plus halb so hoch wie das Basiselterngeld.

Elterngeld Plus des einen Elternteils kann ab dem 1.4.2024 parallel entweder zum Basiselterngeld oder zum Elterngeld Plus des anderen Elternteils bezogen werden.[1]

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