Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung vereinfacht dem Arbeitgeber die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsprüfung. Dem Betriebsprüfer vor Ort müssen weniger oder keine Unterlagen mehr vorgelegt werden. Das spart Zeit und Geld. Nimmt ein Arbeitgeber am Verfahren teil, sind die für die Betriebsprüfung erforderlichen Daten in der durch die Verfahrensgrundsätze vorgegebenen Struktur zu übermitteln. Auch bei der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung bleiben der persönliche Kontakt zu den Arbeitgebern und die Beratung erhalten.

Aufgrund einer Änderung des § 28p Abs. 6a SGB IV zum 1.1.2023 durch das 7. SGB IV-Änderungsgesetz wurde die elektronische Übermittlung der für die Prüfung notwendigen Daten aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm grundsätzlich verpflichtend geregelt. Durch das gleichzeitige Inkrafttreten des § 126 SGB IV können Arbeitgeber für Zeiträume bis zum 31.12.2026 auf Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger auf die elektronischen Übermittlung der Entgeltabrechnungsdaten verzichten.

Die elektronische Übermittlung von Daten aus der Finanzbuchhaltung bleibt weiterhin freiwillig.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge