Bewertungsstetigkeit

>§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB

Gebrauchtwagen

Keine Anwendung der sog. Lifo-Methode >BFH vom 20.06.2000 (BStBl 2001 II S. 636)

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Eine Bewertung nach der sog. Lifo-Methode entspricht nicht den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und ist deshalb auch steuerrechtlich ausgeschlossen, wenn Vorräte mit – absolut betrachtet – hohen Erwerbsaufwendungen in Frage stehen, die Anschaffungskosten ohne Weiteres identifiziert und den einzelnen Vermögensgegenständen angesichts derer individueller Merkmale ohne Schwierigkeiten zugeordnet werden können (>BFH vom 20.06.2000 – BStBl 2001 II S. 636).

Lifo-Methode

>BMF vom 12.05.2015 (BStBl I S. 462)

(Anhang 9 XIII)

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