Bewertungsstetigkeit
Gebrauchtwagen
Keine Anwendung der sog. Lifo-Methode >BFH vom 20.06.2000 (BStBl 2001 II S. 636)
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Eine Bewertung nach der sog. Lifo-Methode entspricht nicht den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und ist deshalb auch steuerrechtlich ausgeschlossen, wenn Vorräte mit – absolut betrachtet – hohen Erwerbsaufwendungen in Frage stehen, die Anschaffungskosten ohne Weiteres identifiziert und den einzelnen Vermögensgegenständen angesichts derer individueller Merkmale ohne Schwierigkeiten zugeordnet werden können (>BFH vom 20.06.2000 – BStBl 2001 II S. 636).
Lifo-Methode
>BMF vom 12.05.2015 (BStBl I S. 462)
(Anhang 9 XIII)
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen