Auch wenn ein BGM noch so gut durchdacht und aufgebaut ist und die Inhalte den eingangs definierten Zielen entsprechen, gilt es von Beginn an, mögliche kritische Erfolgsfaktoren zu definieren und diese im Rahmen des Prozesses zu berücksichtigen. Zu den wesentlichen kritischen Erfolgsfaktoren eines BGM gehören folgende Themen:

Mitbestimmung

Der Betriebs- bzw. Personalrat ist in gewisse Themen zwingend einzubinden. Insbesondere, wenn BGF/BGM nicht nur als betriebliche Sozialleistung betrachtet werden, sondern sowohl Elemente des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes als auch das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) tangieren, sind gesetzliche Regelungen und Mitbestimmungsrechte zu beachten.

Mangelndes Verständnis der Geschäftsführung zur Notwendigkeit

Häufig ist es die größte Herausforderung, die Geschäftsführung vom Sinn und Nutzen eines BGM zu überzeugen, und dabei vor allem auch den ökonomischen Nutzen deutlich zu machen. Gerade in diesem Fall ist eine einfache und kurze Roadmap zum BGM, inklusive der Darstellung des Ablaufs, möglicher Risiken, aber auch der Chancen und Lösungsansätze zielführend, sinnvollerweise ergänzt durch eine nachvollziehbare Kosten-Nutzen-Berechnung.

Mangelnde Ressourcen (Zeit und Geld)

Aussagen, wie "für so etwas haben wir keine Zeit und erst recht kein Geld" sind nicht selten, wenn es um die Frage der Ein- und Durchführung eines BGM im Unternehmen geht. Um solchen Aussagen entgegenzutreten, ist eine umfassende Kostenaufstellung mit Bezug zum möglichen Nutzen eines BGM bis hin zu einer nachvollziehbaren Kosten-Nutzen-Berechnung die entscheidende Diskussionsgrundlage. Erst wenn der finanzielle Nutzen geklärt und gegenüber der Geschäftsführung deutlich gemacht wurde, kann auf einer ganz anderen Basis über mögliche finanzielle sowie personelle Ressourcen, ggf. auch über Aufgabenverteilungen durch Einbezug anderer Abteilungen und Bereiche, verhandelt werden.

Fehlende Unterstützung anderer Bereiche (z. B. Arbeitsschutz)

Um zu erreichen, dass alle Bereiche (insbesondere der Arbeitsschutz, das BEM, die BGF sowie das BGM) zusammenfließen und schließlich ergänzend arbeiten, gilt es, die jeweiligen Ziele für alle Beteiligten transparent zu machen und die Zuständigkeiten zu klären. Schließlich verfolgen die Bereiche in erster Linie alle ein gemeinsames Ziel, nämlich die Vermeidung von Gesundheitsgefahren und Förderung der Gesundheit, auf Basis dessen sich weitere, gemeinsame Ziele ableiten lassen, die es transparent darzustellen gilt.

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