Nachhaltigkeit als Erfolgsfaktor für ein BGM

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement wurde im Zuge der Corona-Pandemie zurückgefahren, insbesondere die Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention (BGF) lagen während der Lockdowns auf Eis. Doch hat sich das nach Corona geändert? 

Ausgangslage

Befragungen im Jahr 2022 zur Umsetzung von BGM und BGF verdeutlichen diese Situation. So zeigt die #whatsnext-Studie des IFBG in Kooperation mit der TK und dem Personalmagazin (Hübers et al., 2023), dass nur 27 % der knapp 1.100 teilnehmenden Unternehmen und Organisationen über ein BGM verfügen. Bei der ersten Studie im Jahr 2017 waren es 26 %, was den Schluss zulässt, dass trotz des Bedeutungszuwachses betrieblicher Aktivitäten zur Mitarbeitergesundheit die Etablierung eines Managementsystems auf der Strecke geblieben ist. Das Personalmagazin bringt es in seiner Ausgabe vom April 2023 auf den Punkt: Mitarbeiter: krank. Führungskräfte: untätig. BGM: fehlt.

Wie gelingt nun eine stabile Verankerung der Gesundheitsaktivitäten im Betrieb?

Wenn es um die Sicherheit im Betrieb geht, ergibt sich die Daseinsberechtigung aus den gesetzlichen Regelungen, insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz. Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention werden oft belächelt, weil sie wenig nutzenorientiert sind und oftmals die Falschen erreichen. Tatsächlich mangelt es an der Umsetzung von Maßnahmen mit Erfolgsmessung, so dass ein Nutzen gegenüber Führungskräften und der Unternehmensleitung nicht dargestellt werden kann. Viele Unternehmen scheuen den hohen Aufwand für die Implementierung eines Managementsystems, so dass eher Maßnahmen außerhalb der Arbeitszeit angeboten und gleichzeitig von den Krankenkassen bezahlt werden.
Eine stabile Verankerung wird nur gelingen, wenn die Vorgehensweise bei der Maßnahmenfindung prozessorientiert, d.h. mit den nachfolgenden Schritten erfolgt:

  • Bedarfsermittlung: Vor welchen marktbezogenen Herausforderungen stehen Sie (z. B. demografischer Wandel, Gesundheitssituation und -verhalten der Bevölkerung, Arbeitswelt 4.0 und neue Arbeitsformen), die sich auf Ihre Beschäftigten und Ihre Organisation auswirken können? Wie sehen Ihre internen Kennzahlen zum Arbeitsschutz aus? Welche Bereiche der Gefährdungsbeurteilung sind noch offen?
  • Chancen-/Risiken-Bewertung: Ausgehend von der Bedarfsermittlung müssen nun die Chancen für die Einführung eines BGM, aber auch die Risiken, wenn Sie über den Arbeitsschutz hinaus keine weiteren Aktivitäten durchführen wollen, bewertet werden. Fehlt es noch an Erkenntnissen, müssen weitere Analysen, wie z.B. eine Mitarbeiterbefragung, geprüft werden. Auf Basis der Chancen-Risiken-Bewertungen können gesundheitliche und wirtschaftliche Potenziale durch ein BGM ermittelt werden.
  • Ziele festlegen: Als Ergebnis der vorangegangenen Schritte müssen nun Ziele für das BGM festgelegt werden (langfristige, aber auch konkrete Jahresziele). Daraus werden Maßnahmen abgeleitet.
  • Erfolgsmessung: Beginnen Sie rechtzeitig mit der Ermittlung von Kennzahlen zur Erfolgsmessung, damit der Prozess überprüft und bei Abweichungen möglichst frühzeitig modifiziert werden kann. Nur so erreichen Sie Ihre Ziele.

Auf diese Weise bauen Sie nicht nur ein erfolgreiches, sondern auch ein nachhaltiges BGM auf. Erst die nachhaltige Umsetzung wird Erfolge sichtbar machen, denn Veränderungen in der Organisation und gesundheitliche Effekte bei den Beschäftigten sind selten innerhalb weniger Monate zu erreichen.

Quelle: Hübers et al. (2023). #whatsnext – Gesund arbeiten in der hybriden Arbeitswelt. Eine Studie des IFBG in Kooperation mit der Techniker Krankenkasse und Personalmagazin. Abruf am 4.7.23, verfügbar unter: https://www.ifbg.eu/whatsnext-studie/

Weitere Informationen:

Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement:  https://www.dhfpg.de

BSA-Akademie:  https://www.bsa-akademie.de

sowie unter:  https://www.gesundheitimbetrieb.de