Ehrenamtliche Bürgermeister sind versicherungspflichtig, wenn sie gleichzeitig auch Leiter der Gemeindeverwaltung sind.[1] Erfüllen sie im Wesentlichen nur Repräsentationsaufgaben, stehen die ehrenamtlichen Bürgermeister nicht in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis.

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