Die Krankenkassen unterstützen Betriebe bei der Implementierung und Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen mithilfe von:[1]

  • Analysen (z. B. Arbeitssituationsanalysen),
  • Beratungen zur Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen,
  • Beratungen zur Ziel- und Konzeptentwicklung sowie zu allen Themen der Beschäftigtengesundheit, einschließlich Unterstützungsmöglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben,
  • Unterstützung beim Aufbau eines Projektmanagements,
  • Moderation von Arbeitsgruppen, Gesundheitszirkeln und ähnlichen Gremien,
  • Qualifizierung/Fortbildung von Multiplikatoren in Prävention und Gesundheitsförderung,
  • Umsetzung verhaltenspräventiver Maßnahmen,
  • interne Öffentlichkeitsarbeit,
  • Dokumentation, Evaluation und Qualitätssicherung.

Grundlegend sollen durch die genannten Leistungen Risiken und Gefährdungen erkannt und reduziert bzw. ganz aufgelöst werden. Gesundheitsförderliche Ressourcen und Kompetenzen der Mitarbeiter gilt es hingegen zu stärken.

Für den Erfolg der BGF ist es unerlässlich, diese in der Unternehmenskultur zu verankern und auf allen (Management-)Ebenen mitzuführen.[2]

[1] GKV-Spitzenverband (Hrsg.) (2020): Leitfaden für Prävention. Abgerufen am 3.2.2022 von Leitfaden Prävention nach § 20 Abs. 2 SGB V und Leitfaden Prävention nach § 5 SGB XI (gkv-spitzenverband.de).
[2] GKV-Spitzenverband (Hrsg.) (2020): Leitfaden für Prävention. Abgerufen am 3.2.2022 von Leitfaden Prävention nach § 20 Abs. 2 SGB V und Leitfaden Prävention nach § 5 SGB XI (gkv-spitzenverband.de).

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