In diesem Teil des Vertrags wird festgehalten, wann der Vertrag beginnt und wann er voraussichtlich endet. Das Vorgehen bei eventuellen Verzögerungen, wie z. B. durch nicht erbrachte Leistungen an der Hochschule, kann ebenfalls in diesem Teilabschnitt festgehalten werden. Es empfiehlt sich, das Vertragsverhältnis um die benötigte Zeit entsprechend zu verlängern.

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