Zwischen der Firma ................................... (im Folgenden "Ausbildungsstätte")
und Frau/Herrn ................................... (im Folgenden "Student")
wird zu dem Studium des Studenten an der Dualen Hochschule ................................... (im Folgenden "Hochschule")
im Studiengang ...................................
mit der angestrebten Abschlussbezeichnung ...................................
folgender Studien- und Ausbildungsvertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand
Im Rahmen des dualen Systems vermittelt die Hochschule dem Studenten durch ein verbundenes Hochschulstudium mit praxisorientierter Ausbildung in der beteiligten Ausbildungsstätte die Fähigkeit zu selbstständiger Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in der Berufspraxis. Gegenstand dieses Vertrags sind die Ausbildungsteile, die nach dem Rahmenstudienplan des oben bezeichneten Studiengangs den Ausbildungsstätten obliegt.
Die Parteien sind sich einig, dass bei dem praxisintegrierten dualen Studium das Studium im Vordergrund steht und durch diesen Vertrag weder ein Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) noch ein Arbeitsverhältnis begründet wird.
Alternativ
Optional: Nachweis der Voraussetzungen
Der Vertrag wird unter der Bedingung geschlossen, dass der Mitarbeiter bis zum … nachweist, dass er die Voraussetzungen zur Aufnahme des Studiums erfüllt. Wird der entsprechende Nachweis nicht oder nicht fristgerecht erbracht, kommt das Vertragsverhältnis nicht zustande. Einer Kündigung dieses Vertrags oder einer Beendigungsbestätigung bedarf es in diesem Fall nicht.
§ 2 Vertragsdauer
Das Vertragsverhältnis wird befristet abgeschlossen. Es beginnt am ................................... und endet am ..................................., ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kann das Prüfungsverfahren aus Gründen, die der Student nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen werden, so verlängert sich der Vertrag entsprechend, längstens um 2 Monate.
Besteht der Student die Bachelorprüfung in dem oben bezeichneten Studiengang nicht, so verlängert sich der Vertrag auf sein Verlangen bis zur nächsten Wiederholungsprüfung. Besteht der Student die zulässige(n) Wiederholungsprüfung(en) nicht, so endet der Vertrag mit dem Nichtbestehen der zulässigen Wiederholungsprüfung(en).
§ 3 Probezeit
Die Probezeit beträgt 3 Monate.
Die Zeiten des Studiums an der Hochschule werden bei der Berechnung der Probezeit nicht berücksichtigt.
Wird die Ausbildung in der Ausbildungsstätte während der Probezeit um mehr als 30 Tage unterbrochen, verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung.
§ 4 Durchführung der Studien- und Praxisphasen
Die Studienphasen werden an der Hochschule durchgeführt.
Die Praxisphasen werden in der Ausbildungsstätte in ................................... (Ort) durchgeführt, wobei sich die Ausbildungsstätte vorbehält, den Studenten auch in anderen Ausbildungsstätten und -orten einzusetzen, soweit dies zur Erreichung des Studien- und Ausbildungsziels erforderlich ist.
Für die gesamte Dauer der Ausbildung wird ein individueller Ausbildungsplan nach den Rahmenvorgaben der Hochschule, dem Rahmenstudienplan des Studiengangs und der Studien- und Prüfungsordnung erstellt, der dem Studenten durch die Ausbildungsstätte rechtzeitig mitzuteilen ist.
Bei einem internationalen Studiengang sind bis zu 6 Monate Ausbildung im Ausland zu absolvieren. Auch bei einem deutschsprachigen Studiengang kann es im Einzelfall zu einem Auslandseinsatz kommen, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht.
§ 5 Pflichten der Ausbildungsstätte
Die Ausbildungsstätte verpflichtet sich,
- dafür zu sorgen, dass die Ausbildungsstätte die von der Hochschule festgelegten Eignungsvoraussetzungen erfüllt, dass den für die Eignungsfeststellung zuständigen Gremien und Personen die erforderlichen Auskünfte erteilt, Unterlagen vorgelegt und Besichtigungen der Ausbildungsstätten gestattet werden, und dass die Ausbildungsstätte mit der Hochschule in allen die Ausbildung betreffenden Fragen zusammenarbeitet,
- dafür zu sorgen, dass dem Studenten die Kenntnisse, Fertigkeiten und beruflichen Erfahrungen vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungsziels nach dem Rahmenstudienplan des Studiengangs erforderlich sind,
- dem Studenten vor Beginn der Ausbildung den Rahmenstudienplan des Studiengangs und einen Ausbildungsplan zur Verfügung zu stellen,
- die Ausbildung nach der sachlichen und zeitlichen Gliederung des Ausbildungsplans so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann,
- dem Studenten nur Tätigkeiten zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und dem Ausbildungsstand angemessen sind,
- geeignete Mitarbeiter mit der Ausbildung zu beauftragen und der Hochschule einen Ausbildungsverantwortlichen zu benennen,
- dem Studenten die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur, die für die Ausbildung in den betrieblich...