Duale Studiengänge werden in der Regel von Fachhochschulen in Kooperation mit Unternehmen bzw. Betrieben angeboten. Sie beinhalten anders als herkömmliche Studiengänge neben den theoretischen Lernphasen einen hohen Anteil an Lernphasen in betrieblicher Praxis. Die Studiengänge vereinigen im Grundsatz die Ausbildung an einer Fachhochschule mit einem Fachhochschulabschluss entweder mit einer gleichzeitigen betrieblichen Berufs(aus)bildung mit oder ohne Prüfungsabschluss in einem anerkannten Beruf oder mit einer betrieblichen Fort- oder Weiterbildung.
Es werden 3 verschiedenen Typen dualer Studiengänge unterschieden: Ausbildungsintegrierte Studiengänge, berufsintegrierte und berufsbegleitende Studiengänge und praxisintegrierte Studiengänge.
Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht in einem dualen Studium ergibt sich aus § 5 Abs. 4a Satz 2 SGB V, § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 i. V. m. Satz 1 SGB XI, § 1 Satz 5 i. V. m. Satz 1 Nr. 1 SGB VI, § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB III sowie § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII.
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