Denkbar ist schließlich außerdem, dass ein dualer Student seine Ausbildung bereits wenige Monate nach Beginn beenden will. Auch für solche Fälle sind Rückzahlungsklauseln grundsätzlich denkbar. Der Arbeitgeber muss dem Studenten aber eine Orientierungsphase einräumen, innerhalb derer die Ausbildung bzw. das Studium ohne Rückzahlungspflicht beendet werden kann. Hier gilt ein Richtwert von maximal 6 Monaten. Eine Rückzahlungsverpflichtung für den Fall des Nichtbestehens von Prüfungen aufgrund intellektueller Überforderung des Studenten dürfte allerdings als unangemessen gelten.[1]

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