Begriff

Unternehmen müssen nach längerer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall für die Eingliederung ihrer Beschäftigten sorgen (Betriebliches Eingliederungsmanagement, BEM). Allerdings legt der Gesetzgeber nicht fest, wie ein BEM im Einzelnen gestaltet werden soll.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat das sog. Disability Management in Deutschland eingeführt, ein international anerkanntes und standardisiertes Konzept. Disability Management ist eine Querschnittsaufgabe und soll Unternehmen – unabhängig von Betriebsgröße oder Branche – dabei unterstützen, die Arbeitsfähigkeit ihrer Beschäftigten zu erhalten, wieder herzustellen bzw. zu fördern. Disability Management beinhaltet neben dem BEM auch betriebliche Gesundheitsförderung sowie Arbeitsschutz bzw. Arbeitssicherheit.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

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