1 Ziele der DIN 33430

Die DIN 33430 beschreibt Anforderungen an Verfahren zur berufsbezogenen Eignungsbeurteilung. Diese werden vor allem zur Bewerberauswahl bei Stellenneubesetzungen eingesetzt. Sie ist die erste Norm, die einen Ablauf im Personalbereich zum Thema hat.

Ziele:

  • Standards/Vorgaben für die Durchführung von Eignungsbeurteilungen,
  • Bewerber vor inadäquater Anwendung von Eignungsbeurteilungen zu schützen,
  • Personalern gewisse "Standards" für die Auswahl von Dienstleistern sowie die Qualitätssicherung von Personalentscheidungen an die Hand zu geben,
  • "Gütesiegel" und somit Bewertungshilfe.

2 Historie

1995 hatte der BDP beim DIN beantragt, eine Norm zur Anwendung psychologischer Testverfahren zu erarbeiten – eine Fortsetzung der schon vorhandenen Qualitätskriterien, nur als Norm mit einem erweiterten Verbindlichkeitsgrad. Die Prüfung des DIN in Bezug auf öffentliches Interesse an einer solchen Norm ergab: Es bestand ein öffentliches Interesse an einer verbindlicheren Regelung. Diese Zielsetzung hätte aber auch zur Folge gehabt, dass alle Tests, die in therapeutischen Situationen angewandt werden, ebenfalls unter eine solche Norm fallen würden. Dies war schlicht nicht sinnvoll, da hier patientenorientiert doch sehr individuell gearbeitet werden muss. Außerdem musste deutlich werden, dass die Qualität eines psychologischen Testverfahrens – wie bei allen Instrumenten – nicht unabhängig von dem Ziel der Anwendung zu sehen sein kann. So wurde 1999 die Zielsetzung abgeändert. Neben diesen Einschränkungen hat allerdings auch eine Ausweitung stattgefunden: Die Norm bezog sich nicht nur auf psychologische Testverfahren, sondern auf "Verfahren" allgemein. Der Titel lautete 2002: "Anforderungen an Verfahren und deren Einsatz bei berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen"

Die erste Fassung der Norm DIN 33430 wurde im Februar 2002 vom Arbeitsausschuss 4.4 "Psychologische Eignungsdiagnostik" verabschiedet und im Juni 2002 veröffentlicht[1] . Der Ausschuss selbst hatte über 6 Jahre an den Inhalten und den Formulierungen gearbeitet – eine gemessen an der Komplexität und Neuwertigkeit des Vorhabens erstaunlich kurze Zeit. Im Rahmen eines Normungsverfahrens wurde absolutes Neuland betreten. Es gab, außer Fachliteratur nur wenig, worauf die Ausschussmitglieder zurückgreifen konnten, z. B.[2]:

[1] Im Normenausschuss Gebrauchtauglichkeit und Dienstleistungen (NAGD).
[2] Weitere Hinweise und Links auch auf internationale Qualitätsstandards für die Eignungsdiagnostik finden Sie unter http://www.klug-md.de/Wissen/QStandards.htm.

3 Überarbeitete Fassung 2016

Seit März 2011 arbeitete ein nationaler Spiegelausschuss laut Normenausschuss Dienstleistungen (NADL) an einer Überarbeitung der DIN 33430. Sie sollte die veränderten Rahmenbedingungen, insbesondere die Entwicklungen bei computergestützten Eignungstests sowie einzelne Festlegungen der ISO-Normen berücksichtigen.

Der Ausschuss zur DIN 33430 überarbeite die Norm grundlegend. Anfang 2015 erschien eine erste Neufassung zur Diskussion mit den betroffenen Berufsgruppen, Interessenvertretern und Verbänden. Im Juli 2016 wurde die Endfassung veröffentlicht.

Ziele der Revision

Die wesentlichen Ziele der Revision bestanden darin, die Inhalte klarer nach dem Ablauf von Auswahl-Projekten zu strukturieren, die verwendeten Begriffe eindeutiger zu definieren und den Text mit Beispielen praxisnäher zu gestalten. So wurde nun z. B. der Prozessschritt "Planung von berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen" in die Teilschritte Auftragsklärung, Anforderungsanalyse und konkrete Planungsschritte unterteilt. Die Norm unterscheidet jetzt zwischen Dienstleistern, Assessoren und Eignungsdiagnostikern. Die Eignungsmerkmale werden unterschieden in:

  • Qualifikationsmerkmale,
  • Kompetenzen und
  • Potenziale.

Es wird auch unterschieden zwischen allgemeine Anforderungen an die Eignungsbeurteilung sowie Anforderungen an:

  1. Dokumentenanalyse (z. B. die Analyse und Interpretation von Lebenslauf und Zeugnissen),
  2. Direkte mündliche Befragungen (z. B. Interview),
  3. Verfahren zur Verhaltensbeobachtung und Verhaltensbeurteilung (z. B. Rollenspiele, Arbeitsproben),
  4. Messtheoretisch fundierte Fragebogen (z. B. Persönlichkeitsfragebogen),
  5. Messtheoretisch fundierte Tests (z. B. Intelligenztests, Wissenstests).

Durch diese Unterscheidung ist die Revision wesentlich sachgerechter und besser als die ursprüngliche Fassung der DIN 33430.

Ein neuer informativer Anhang enthält Hinweisen für die Ausschreibung eignungsdiagnostischer Prozesse, z.B. Assessment-Center, durch die Personalabteilung eines Unternehmens.

Zahlreiche Hinweise, Verbesserungsvorschläge und Kommentare aus der Wirtschaft und Wissenschaft sowie von Verbänden, wurden ebenfalls in die Überarbeitung einbezogen.

4 Vorteile

Kein Betrieb muss sich an diese Norm halten. Sie bietet jedoch eine Menge Ansätze zur Systematisierung. Allein die Existenz und die Diskussion um die Norm tragen schon zur Verbreitung von fundierten Informationen über Verfahren zur berufsbezogenen Eignungsbeurteilung bei. Die Norm erhöht die Markttransparenz und trägt so sicherlich zur fachgerec...

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