Noch weiter geht die Eingrenzung in Deutschland mit den sog. Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat für die Zulassung einer Anwendung als DiGA eine Prüfung verschiedener Kriterien vorausgesetzt, z. B. dass die Anwendung als Medizinprodukt zugelassen sein muss. Insbesondere – und dies macht den Unterschied zwischen einer vorläufigen und einer dauerhaften Zulassung als sog. DiGA aus – muss eine solche Anwendung ihre Evidenz, also die medizinische Wirkung, nachweisen. Eine DiGA kann eine App oder auch ein im Browser aufzurufendes Programm sein.

Diese "Apps auf Rezept" genannten Anwendungen können Patienten von ihren Ärzten und Psychotherapeuten verschrieben werden. Die Kosten für ihre Anwendung müssen den gesetzlich Versicherten dann von ihren Krankenkassen erstattet werden.

Im Verzeichnis der Digitalen Gesundheitsanwendungen (diga.bfarm.de) sind Stand Februar 2023 knapp über 40 Anwendungen zu finden, wovon 20 Anwendungen für den Bereich Psyche zugelassen sind. Sie decken die verschiedensten Bereiche psychischer Erkrankungen ab, am häufigsten werden Depressionen und Angst- sowie Panikstörungen behandelt. Aber auch für Alkohol- oder Tabakmissbrauch sowie für Essstörungen gibt es zugelassene DiGA.

Die Anwendungen basieren meistens auf einer kognitiven Verhaltenstherapie und Tagebüchern, die der Nutzer führt. Typischerweise beginnt eine Nutzung mit einem (anonymen) Online-Test, in dem herausgearbeitet werden kann, wie es um die eigene mentale Gesundheit steht und welche Aspekte besonders betrachtet und bearbeitet werden sollten.

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