Dem Anstieg psychischer Erkrankungen werden allerdings auch gesetzliche Maßnahmen entgegengesetzt. So verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Unternehmen bereits seit 1996 dazu, die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz zu schützen. Als zentrales Instrument wird hier die Gefährdungsbeurteilung eingesetzt. So sind für jeden Arbeitsplatz körperliche, aber auch psychische Belastungen zu ermitteln und zu dokumentieren. Sollten die Belastungen eine Gefährdung darstellen, so sind entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine solche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, denn genaue Vorschriften, wie diese auszusehen hat, existieren nicht.

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