Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung kann mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für den Dienstwagen insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und die Nutzungsverhältnisse durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden.[1]

Das Prinzip des Nachweisverfahrens wird durch folgende Übersicht deutlich:

 
Art der Nutzung Berechnung des Arbeitslohns
Privatfahrten Gesamtkosten = Kosten pro km x privat gefahrene km
Jahresfahrleistung
     
Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte Gesamtkosten = Kosten pro km x gefahrene km Wohnung – erste Tätigkeitsstätte
Jahresfahrleistung
[1] S. Abschn. 1.

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