Der Lohnsteuerabzug für den aus der unentgeltlichen oder verbilligten Dienstwagenübernahme beim Arbeitnehmer entstehenden Sachbezug kann individuell im Rahmen der Lohnabrechnung nach den ELStAM und den für Einmalzahlungen geltenden Regeln im Zeitpunkt der Fahrzeugübereignung erfolgen. Sofern die Übereignung des Dienstwagens Teil einer Abfindungsvereinbarung bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist, kommt auch eine ermäßigte Besteuerung nach der sog. Fünftelregelung für außerordentliche Einkünfte infrage.[1] Sofern die Voraussetzungen für die Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht vorliegen, kann der Arbeitnehmer diese im Rahmen einer späteren Einkommensteuerveranlagung beantragen.

Möglich ist aber auch die Pauschalbesteuerung mit 30 % nach § 37b Abs. 2 EStG.[2] Zu beachten ist hierbei, dass es sich bei der Kaufpreisverbilligung um eine zusätzliche Arbeitgeberleistung handeln muss, die betragsmäßig nicht über 10.000 EUR liegen darf. Die Bewertungsvorschrift für Belegschaftsrabatte (Bewertungsabschlag von 4 % und Rabattfreibetrag von 1.080 EUR) ist bei Anwendung der Pauschalierung mit 30 % ausgeschlossen.

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