Die lohnsteuerrechtlichen Auswirkungen bei Überlassung mehrerer Fahrzeuge schlagen sich gleichermaßen auch in der Sozialversicherung nieder.[1] So kann sich bei abwechselnder Nutzung mehrerer Fahrzeuge durch einen von der Anzahl her geringeren nutzungsberechtigten Arbeitnehmerkreis ein höherer geldwerter Vorteil – und damit ein höheres sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt – als 1 % ergeben.

[1]

S. Lohnsteuer, Abschn. 4.

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