Die steuerliche Bewertung von Dienstfahrrädern hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Handelt es ich um ein klassisches Fahrrad, ein "kleines" E-Bike (mit Elektrounterstützung bis max. 25 km/h) oder um ein "großes" E-Bike?
  • Wird die Leistung "on top", d. h. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht oder erfolgt die Überlassung in Form einer Barlohnumwandlung?
  • Wann wurde das Dienstrad angeschafft bzw. erstmalig überlassen?

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