Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) konkretisiert durch den sog. "Leitfaden Prävention – Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V" vom 21.6.2000 in der Fassung vom 27.3.2023 ihre Unterstützungsmöglichkeiten bei der Einführung und Umsetzung von betrieblicher Gesundheitsförderung. Neben dem betrieblichen Bereich wird im Leitfaden in Kapitel 5 auch die Umsetzung von Gesundheitsförderung und Prävention im Individualbereich gemäß § 20 SGB V sowie in Kapitel 4 die nicht betrieblichen Settings, wie Kommunen, Kitas, Schulen und Hochschulen, gemäß § 20a SGB V erläutert. Der Leitfaden wird je nach Bedarf aktualisiert, in den vergangenen Jahren sogar jährlich. Abb. 1 stellt den betrieblichen Gesundheitsförderungsprozess dar, welcher hinsichtlich seiner Abfolge und inhaltlichen Gestaltung dem PLAN-DO-CHECK-ACT-, kurz PDCA-Zyklus gleicht.

Abb. 1: BGF-Prozess gemäß Leitfaden Prävention[1]

Deutlich wird die PDCA-Orientierung durch die Phasen Analyse und Maßnahmen (PLAN), Umsetzung (DO), Evaluation (CHECK) sowie die Rückkopplung zur Analyse und damit zur Prüfung einer Optimierung (ACT). Hierbei wird hinsichtlich der Prozessorientierung die Nähe zum BGM deutlich, da dieses ebenfalls dem PDCA-Zyklus und damit einer kontinuierlichen Verbesserung folgt. Betrachtet man die kompletten Phasen des BGF-Prozesses der Krankenkassen von der Vorbereitung über die Nutzung/Aufbau und Strukturen sowie die Analysephase, so können sich als Folge dieser Vorgehensweise neben den Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention auch Herausforderungen und Handlungsbedarf für den Arbeitsschutz sowie für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ergeben. Damit wäre man eigentlich im BGM angekommen, auch wenn die offizielle Bezeichnung "nur" BGF ist. In der praktischen Umsetzung verwenden auch die Krankenkassen selbst den Begriff BGM, was wiederum deutlich macht, dass die Vorgehensweise und das Handeln entscheidend ist, weniger die Verwendung der offiziellen Bezeichnung BGF. Im Falle von Unterstützungsanträgen seitens der Unternehmen an die Krankenkassen muss jedoch der Begriff Betriebliche Gesundheitsförderung bzw. BGF verwendet werden.

[1] Modifiziert nach GKV, 2023, S. 112.

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