Wer in der Entgeltabrechnung tätig ist, muss den Beschäftigten oftmals Sachverhalte erklären. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich Nettoentgelte vermindern. Dann muss dargestellt werden, warum eine neu vereinbarte Entgeltumwandlung oder ein kürzlich angeschaffter Dienstwagen den Auszahlungsbetrag verändern. Oder es wird verdeutlicht, dass die Beitragssätze zur Sozialversicherung zum Jahreswechsel angepasst worden sind. Rückfragen von oftmals aufgeregten Mitarbeitern des Unternehmens gehören mehr oder weniger zu den Routineaufgaben der Abteilung. Ein besonders bekanntes Beispiel für großen mitarbeiterseitigen Beratungsbedarf ist das Kurzarbeitergeld mit all seinen komplexen und immer wieder veränderten Regelungen. Das Kurzarbeitergeld spielt seit Ausbruch der Corona-Pandemie in zahlreichen Betrieben eine Rolle, deren Beschäftigte dieses Wort zuvor nur aus der Tagespresse kannten.

Doch klopfen nicht nur die Kollegen mit Nachfragen an, auch der Betriebsrat und die Geschäftsleitung haben regelmäßig Anliegen, ebenso wie die Finanzbuchhaltung und das Controlling. Schließlich wird in der Payroll enorm viel Geld bewegt und die Personalkosten stellen üblicherweise einen guten Teil der unternehmerischen Ausgaben dar. Insbesondere Anfragen der Geschäftsleitung erfordern nicht selten erhebliche Kommunikationsstärke und manchmal auch gute Nerven, denn diese sind für strategische unternehmerische Entscheidungen oft von großer Bedeutung. Die Zusammenarbeit mit der Finanzbuchhaltung ist ohnehin elementar. Anfragen aus diesem Bereich sind meist wertvoll, weil sie z. B. auf übersehene Fehler hinweisen können.

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