Die Bezeichnung "Entgeltabrechner" ist grob irreführend, denn das Entgelt wird eher nebenbei abgerechnet.

Vielmehr geht es darum, die Voraussetzungen für eine korrekte Entgeltabrechnung zu schaffen – und die sind komplex. Zahlreiche Gesetze, Verordnungen, Gerichtsurteile, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, individuelle vertragliche Vereinbarungen müssen nicht nur beachtet, sondern stetig mit Blick auf Veränderungen in die Praxis einbezogen werden.

Im Ergebnis müssen etliche umfangreiche und oftmals ausnehmend juristisch formulierte Texte erfasst, praktisch umgesetzt und im Bedarfsfall auch verständlich erklärt werden – keine triviale Aufgabe.

Zudem sind all diese Vorgaben zahlreichen und nahezu permanenten Änderungen unterworfen. Für die Payroll sind breites Fachwissen und permanente Weiterbildung folglich ein "Muss".

Ferner gilt es, die Hierarchie der Gesetze zu beachten. Man denke allein an die wachsende Zahl an Urteilen des Europäischen Gerichtshofs mit direkter Auswirkung auf die nationale Gesetzgebung.

 
Praxis-Beispiel

Der Vorschriftendschungel bei den SFN-Zuschlägen

Eine der wichtigsten Regelungen ist die steuerliche Behandlung der Zuschläge für Arbeit an Sonn- oder Feiertagen und in der Nacht (kurz SFN).

  • Allein der § 3b EStG umfasst 229 Wörter.
  • Die dazugehörige Lohnsteuerrichtlinie umfasst 1.800 Wörter.
  • Die Lohnsteuerhinweise umfassen 1.200 Wörter.

Dazu kommen noch unzählige Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) und Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH), die das Gesetz beschreiben und kommentieren. Zusätzlich ist zu beachten, dass bei der Bezahlung von SFN-Zuschlägen oftmals Tarifverträge umzusetzen sind, die von den Gesetzen abweichen können.

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