Bei Beschäftigten, die bei ihrer Tätigkeit Belastungen ausgesetzt sind, welche die Funktionen des Muskel- und Skelettsystems beeinträchtigen können, sind nach folgenden Rechtsvorschriften Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anzubieten bzw. durchzuführen:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Lastenhandhabungsverordnung (§ 3 LastHandhabV)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)
- BG-Vorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1).
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