Lärm, der im Büro auftritt, wirkt in der Regel nicht schädigend auf das Gehör. Trotzdem kann er sich störend bemerkbar machen und sich mittelbar auf den Körper und die Psyche auswirken. Die Auswirkungen von Lärm auf Körper und Psyche werden als extra-aurale Lärmwirkungen bezeichnet und beschreiben Effekte, die außerhalb des menschlichen Gehörs auftreten.

Lärm lässt nachweislich die Stresshormone im Körper ansteigen. Blutgefäße können sich verengen, der Blutdruck und die Herzfrequenz ansteigen. Folgen für die Psyche können unter anderem Ärger, Anspannung und Nervosität sein.

Durch Lärm können Konzentration und Aufmerksamkeit gemindert sowie die Kommunikation gestört werden. Eine höhere Fehlerrate und eine geringere Leistungsfähigkeit bei den Beschäftigten können die Folge sein.

Daher fordert die Arbeitsstättenverordnung den Schalldruckpegel bei der Arbeit so niedrig wie möglich zu halten. Die Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A3.7 "Lärm" konkretisiert diese Vorgabe in Bezug auf Beurteilungspegel bei verschiedenen Tätigkeiten sowie zu raumakustischen Anforderungen. In Abhängigkeit von der Tätigkeit soll der Beurteilungspegel höchstens 55 dB(A) beziehungsweise 70 dB(A) betragen.

Der Beurteilungspegel von höchstens 55 dB(A) ist zum Beispiel bei folgenden Tätigkeitsmerkmalen einzuhalten:

andauernd hohe Konzentration

  • schöpferisches Denken
  • exaktes sprachliches Formulieren
  • Verstehen von komplexen Texten mit komplizierten Satzkonstruktionen
  • Entscheidungsfindung
  • Problemlösungen
  • hohe Sprachverständlichkeit
  • Entscheidungen unter Zeitdruck
  • weitreichende Entscheidungen

Beispiele für Tätigkeiten aus der Praxis hierzu sind:

  • Wissenschaftliche Tätigkeiten
  • Entwickeln von Software
  • Besprechungen und Verhandlungen in Konferenzräumen

Tätigkeitsmerkmale, für die der Grenzwert von 70 dB(A) gilt, sind zum Beispiel:

  • mittlere, nicht andauernd hohe Konzentration
  • üblicherweise Routinetätigkeiten, d. h. wiederkehrende ähnliche und leicht zu bearbeitende Aufgaben
  • das Treffen von Entscheidungen geringerer Tragweite (in der Regel ohne Zeitdruck)
  • für Kommunikationszwecke erforderliche Sprachverständlichkeit

Beispiele für Tätigkeiten aus der Praxis hierzu sind:

  • Disponieren
  • Daten- und Texterfassung
  • Einfache Prüf- und Kontrolltätigkeiten
  • Tätigkeiten mit Publikumsverkehr

Nicht immer lassen sich in der Praxis Bürotätigkeiten so genau einstufen und klassifizieren.

Sobald andere Beschäftigte häufig sprechen, sollte dies in der Arbeitsorganisation berücksichtigt werden. Andernfalls können Beurteilungspegel von höchstens 55 dB(A) nur schwer eingehalten werden.

Geringe Abstände zwischen Arbeitsplätzen können die Störwirkung durch Sprache erhöhen. Generell ist es daher wichtig für ausreichend große Flächen und Abstände im Büroraum zu sorgen. Auch aus diesem Grund sind die Richtwerte von 8-10 m² für Zellenbüros und 12-15 m² für Großraumbüros für jeden einzelnen Arbeitsplatz zu beachten (Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen").

Das Übersichtsbild (Abbildung 1) zeigt, wo im Büro Lärmquellen auftreten und wie die Geräusche beeinflusst werden können.

Geräuschquellen

Gespräche

Ein Mensch spricht ohne Anstrengung ungefähr mit einem Schalldruckpegel von 63 dB(A). Das erklärt bereits, dass ein Schalldruckpegel von 55 dB(A) in Büros, in denen ständig Beschäftigte sprechen, schwer einzuhalten ist. Dazu kommt der Effekt, dass man umso lauter spricht, je lauter die Umgebung ist.

Ob Geräusche oder Gespräche anderer als störend empfunden werden, hängt von der eigenen Tätigkeit und dem Kontext ab und ist individuell verschieden. Ist ein Gespräch von anderen Personen für die eigene Arbeit wichtig, hat es kaum Störpotenzial. Dagegen können themenfremde Telefonate und Gespräche die Konzentration auf die eigene Tätigkeit beeinträchtigen.

Computer

PCs machen sich durch die Lüftergeräusche bemerkbar. Deswegen sollten möglichst leise Geräte beschafft werden - zum Beispiel mit dem Prüfzeichen "Blauer Engel".

Drucker, Kopierer, Faxgeräte

Diese Geräte können nicht nur störende Geräusche verursachen, sondern die Beschäftigten auch ablenken, wenn sie als Abteilungsdrucker in einem Büroraum aufgestellt sind und stark frequentiert werden. Deshalb sollten sie, wie PCs, möglichst leise arbeiten - zum Beispiel Geräte mit dem Prüfzeichen "Blauer Engel" - oder separat in einem Raum aufgestellt werden. Dies gibt außerdem den Beschäftigten Gelegenheit, nicht nur am Arbeitsplatz zu sitzen, sondern - ergonomisch günstig - hin und wieder aufzustehen und sich zu bewegen.

Abb. 1

Lärmquellen im Büro

Telefone und Telefonate

Nicht nur die Telefonate, auch die Telefone selbst können durch lautes Klingeln stören. Leise, angenehme Klingeltöne oder nur optische Signale sollten daher bevorzugt werden. In Büros, in denen die Beschäftigten viel telefonieren müssen, ist es ratsam, ihnen gute Headsets (ggf. mit Geräuschunterdrückung) zur Verfügung zu stellen.

Klimaanlage

Klimaanlagen sollten keinen störenden Lärm verursachen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie a...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge