Abschließend soll auf mögliche Maßnahmen der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention eingegangen werden, die – obwohl aus dem Gesundheitsbereich stammend – in ihrer Systematik auch auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Speziellen übertragen werden können.

Primärprävention

  • Schaffung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsstätten
  • Eliminierung von Gefahren am Arbeitsplatz
  • Einrichtung ergonomischer Arbeitsplätze
  • Vorhalten von geeigneten Arbeitsmitteln
  • Bereitstellung passender und tragefreundlicher PSA sowie Hautpflegemittel
  • Ermittlung arbeitsbedingter Belastungen (Gefährdungsbeurteilung)
  • Unterweisungen, Sicherheitsgespräche
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
  • Betriebliche Grippeschutzimpfungen
  • Gesundheitsangebote (s. o.)

Sekundärprävention

  • Untersuchungen für speziell gefährdete Mitarbeiter: z. B. Screenings zur Erkennung von Hautkrebs
  • Schaffung eines Ausgleichs für die Mitarbeiter: z. B. temporärer Wechsel des Arbeitsplatzes vom Frontoffice ins Backoffice
  • Verringerung berufsimmanenter bestehender Gefährdungen: Umsetzung der in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten gefährdenden Faktoren

Tertiärprävention

Etablierung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

 
Hinweis

KMU und Prävention

Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollten trotz Tagesgeschäft den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen nicht aus den Augen verlieren und Investitionen nicht scheuen. KMU sind noch mehr auf jeden einzelnen Mitarbeiter angewiesen als größere Unternehmen und Ausfallzeiten sollten, wenn möglich, vermieden werden.

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