In der Prävention werden verschiedene zeitliche Stufen unterschieden:

  • Primärprävention: Primärprävention beseitigt oder verringert Risiken/Gefahren am Arbeitsplatz, bevor die Gefährdungen bzw. Belastungen wirksam werden und soll eine Erkrankung des Mitarbeiters verhindern. Sie sorgt für sichere und gesundheitsgerechte Verhältnisse am Arbeitsplatz. Dies gilt für die Verhältnisse am Arbeitsplatz, aber auch für das Verhalten der Mitarbeiter.
  • Sekundärprävention: Sekundärprävention versucht bestehende Gefährdungen/Belastungen durch ausgleichende/unterstützende Maßnahmen für den Mitarbeiter zu verringern und damit einer bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung entgegenzuwirken. Sei dies durch eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit oder durch Schaffung eines Ausgleiches zur Minderung der Belastung für den Mitarbeiter.
  • Tertiärprävention: Ist eine Erkrankung bereits eingetreten, dann wird geklärt, ob der Mitarbeiter durch Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation seine Arbeitskraft erhalten und ein möglicher Rückfall durch technische Maßnahmen verhindert werden kann. Die Maßnahmen haben das Ziel, die Verschlimmerung eines Gesundheitsproblems zu vermeiden und gleichzeitig die Fortführung beruflicher Tätigkeit zu ermöglichen. Im Rahmen des Betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements (BEM) (§ 167 SGB IX) ist der Betrieb seit Mai 2004 zur Mitarbeit verpflichtet.

Eine eindeutige Trennung zwischen diesen 3 Präventionsbereichen ist nicht immer möglich. Der Begriff Prävention wird zunehmend in zusammengesetzten Begriffen verwendet. Das Fachwort steht am Anfang und bezeichnet das Fachthema oder den Problembereich: Rücken, Burnout, Stress, oder Verhaltensprävention, Verhältnisprävention und Systemprävention. Diese unterscheiden sich wie folgt:

Verhältnisprävention bezieht sich auf die Verhältnisse, mit und in denen der Mensch arbeitet. Das sind die Arbeitsplatzgestaltung, die Arbeitsstätte, die Arbeitsmittel und die sonstige Arbeitsumwelt.

Die Verhältnisprävention zielt nicht primär auf das Verhalten des Einzelnen ab, sondern auf die Interaktion des Menschen mit dem Verhältnis bezüglich der ergonomischen Anpassung an seine physiologischen Gegebenheiten (z. B. Körpermaße) und die richtige Nutzung und Umgang mit den gegebenen Verhältnissen (Verhaltensdimension). Grundsätzlich ist bei der Entwicklung von Verhältnissen auf die individuelle Anpassung an den Menschen und seine physiologischen und psychologischen Gesetzmäßigkeiten zu achten.

Verhaltensprävention bezieht sich auf den einzelnen Mitarbeiter im Hinblick auf das Verhalten des Einzelnen bei und im Zusammenhang mit der Arbeit. Ziel ist die Minimierung von gesundheitsriskantem Verhalten und die Förderung gesundheitsgerechter Verhaltensweisen, z. B. durch Informations- und Aufklärungsmaßnahmen und die gezielte Entwicklung von Mitarbeiterkompetenzen. Es sind die klassischen Themen, die zu einer umfassenden Gesundheitskompetenz beitragen:

  • Bewegungsprogramme,
  • Entspannungstechniken,
  • Ernährungskurse,
  • Nichtraucherseminare,
  • Anti-Stress-Programme.

Systemprävention zielt auf das Gesamtsystem Betrieb/Unternehmen ab. Sie umfasst das Miteinander in der Zusammenarbeit, in der Hierarchie und im Gesamtunternehmen. Es geht um Themen wie

  • Team- und Unternehmensentwicklung (Leitbild, Betriebsvereinbarungen, Ziele),
  • Kommunikation, Führungsstil und Kooperation, Arbeitsklima,
  • soziale Bedingungen fördern.

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