Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Dänemark vorübergehend beschäftigt ist, über das Portal "RUT" online gemeldet werden. Die Meldung muss spätestens am Tag vor der Einreise übermittelt werden. Bei RUT handelt es sich um das Register für ausländische Dienstleister. Im Rahmen der Meldung müssen bei Beschäftigten u. a. zu Folgendem Angaben gemacht werden:

  • Arbeitgeber in Deutschland,
  • Einsatzdauer und Einsatzort in Dänemark,
  • Kontaktperson für den Betrieb,
  • entsandter Arbeitnehmer,
  • Sozialversicherung des Arbeitnehmers im Heimatstaat,
  • CRV-Nummer des dänischen Auftraggebers.

Bei Selbstständigen müssen Angaben zum Betrieb, zur Einsatzdauer und zum Einsatzort gemacht werden.

 
Hinweis

Nachweis über Anmeldung

Bei Tätigkeiten in den Bereichen:

  • Bau und Tiefbau
  • Landwirtschaft
  • Forstwirtschaft
  • Gartenbau und Gärtnereiwesen
  • Reinigungswesen

muss gegenüber dem Auftraggeber immer nachgewiesen werden, dass eine Anmeldung über RUT erfolgt ist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge