Um vor allem die Einkommensverluste von Geringverdienern auszugleichen, wurde bereits im Mai 2020 die Erhöhung des Kurzarbeitergelds beschlossen. Bis zum 31.12.2020 und anschließend bis zum 31.12.2021 galten erhöhte Beträge für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.3.2021 entstanden ist. Ab dem 1.1.2022 erhielten auch Arbeitnehmer, die erstmals seit April 2021 Kurzarbeit in Anspruch genommen hatten, das erhöhte Kurzarbeitergeld.[1] Die höheren Leistungssätze wurden erneut bis zum 31.3.2022 und letztmalig bis zum 30.6.2022 verlängert.

Die Erhöhung des Kurzarbeitergelds erfolgte gestaffelt. Ab dem 4. und ab dem 7. Monat des Bezugs erhöhte sich das Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit um mind. 50 % reduziert war, entsprechend der nachfolgenden Tabelle:

 
Kurzarbeitergeld Beschäftigte ohne Kinder Beschäftigte mit Kindern
ab 4. Bezugsmonat 70 % des Nettolohnausfalls 77 % des Nettolohnausfalls
ab 7. Bezugsmonat 80 % des Nettolohnausfalls 87 % des Nettolohnausfalls

Für die Berechnung der Bezugsmonate waren Monate mit Kurzarbeit ab März 2020 zu berücksichtigen.

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