Die Entschädigungsleistung entsprach bei Arbeitnehmern in den ersten 6 Wochen dem entgangenen Nettoarbeitsentgelt und ab der 7. Woche 67 % des Verdienstausfalls, begrenzt auf 2.016 EUR für einen vollen Monat. Sie wurde durch den Arbeitgeber für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, längstens für 6 Wochen, ausgezahlt. Solange der Arbeitgeber die Entschädigungsleistung auszahlte, oblagen ihm auch die üblichen Melde- und Beitragspflichten. Dem Arbeitgeber wurden die ausgezahlten Beträge auf Antrag von der Entschädigungsbehörde erstattet.

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