Im Rahmen eines Compliance Managementsystems ist es unerlässlich, einem Code of Conduct im Unternehmen Geltung zu verleihen. Allgemein enthalten Regelungen über einen Code of Conduct für ein Unternehmen Vorgaben zum Geltungsbereich, Angaben zu einem Kontrollmechanismus und Anweisungen für das Verhalten der Mitarbeiter. Daneben können Verhaltenskodizes mit reinem Tätigkeitsbezug erlassen werden. Beim folgenden Vorschlag handelt es sich aber um einen Verhaltenskodex für alle Mitarbeiter in einem Unternehmen mit Regelungen zur internen Kommunikation und der Kommunikation mit Geschäftspartnern und Kunden, auch über soziale Netzwerke, zum Umgang mit personenbezogenen Daten und zum richtigen Verhalten bei Interessenkonflikten. Zudem agieren immer mehr europäische Unternehmen sozial verantwortlich als Reaktion auf eine gesellschaftlich veränderte Wahrnehmung des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Verhaltens von Unternehmen. Unternehmen sehen ihr freiwilliges Engagement zunehmend als vielschichtige Zukunftsinvestition, die letztlich auch dazu beitragen soll, ihre Ertragskraft zu steigern.

Nahezu immer enthält ein Code of Conduct teilweise Gegenstände, die das Ordnungsverhalten im Betrieb im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG betreffen und damit der Zustimmung des Betriebsrats bedürfen. Deswegen kann der Code of Conduct entweder als Betriebsvereinbarung oder durch einen zustimmenden Beschluss des Betriebsrats verabschiedet werden.

Auch jede spätere Änderung am Code of Conduct bedarf der Zustimmung des Betriebsrats, sobald von der Änderung ein mitbestimmungspflichtiger Gegenstand betroffen ist. Dies gilt auch dann, wenn die nationale Unternehmensleitung strikt an die Umsetzung eines internationalen, konzernweit abgestimmten Code of Conduct gebunden ist. Eine Änderung unmittelbar erzwingen kann der Betriebsrat nicht. Verweigert er seine Zustimmung, so kann der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats über eine Einigungsstelle ersetzen lassen. Finden sich in einem Code of Conduct keine nach deutschem Arbeitsrecht unzulässigen oder grenzwertigen Formulierungen, so folgt die Einigungsstelle in der Regel der Umsetzung der konzernweiten Vorgaben in Bezug auf den Code of Conduct.

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