Leitsatz (amtlich)

§ 113 BGB ist auf Beamtenverhältnisse entsprechend anwendbar.‹

 

Verfahrensgang

VG Bayreuth

Bayerischer VGH

 

Fundstellen

Haufe-Index 3037538

BVerwGE 34, 168

BVerwGE, 168

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