Entscheidungsstichwort (Thema)
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung (Berliner Neutralitätsgesetz. Kopftuchverbot für Lehrkräfte)
Normenkette
BVerfGG § 93d Abs. 1 S. 3; AGG §§ 1, 8 Abs. 1, § 15 Abs. 2; VerfArt29G BE 2005 § 2
Verfahrensgang
BAG (Beschluss vom 27.05.2021; Aktenzeichen 8 AZR 100/21 (F)) |
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Gründe
Rz. 1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Fundstellen
Dokument-Index HI15555056 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen