Trotz aller Uneinigkeit in Bezug auf die Folgen datenschutzrechtlicher Verstöße ist eines bereits heute klar: Datenschutzverstöße im Unternehmen können nicht nur zu erheblichen Reputationsschäden, sondern auch zu Sanktionen und erheblichen Bußgeldern sowie Schadensersatzansprüchen der gegebenenfalls vielfach und in großer Anzahl betroffenen Personen führen und erhebliche wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen.

Vor diesem Hintergrund gilt es für Unternehmen, Datenschutzverstöße – von allen Mitarbeitern im Unternehmen – bereits vor ihrer Entstehung zu verhindern: Es müssen belastbare DSGVO-Strukturen implementiert, Schwachstellen identifiziert und behoben und – sämtliche – Mitarbeiter sensibilisiert, instruiert und geschult werden.

Im Falle eines dennoch eingetretenen Datenschutzverstoßes sollten umfassende Strategien entwickelt werden, wie mit diesem sowie mit Behörden und Betroffenen umzugehen ist – und die jeweiligen Wechselwirkungen berücksichtigt werden.

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