Die Einnahmen der Bundesfreiwilligen setzen sich zusammen aus dem als Barlohn gezahlten Taschengeld sowie den zusätzlich kostenlos oder verbilligt gewährten Sachbezügen. Als solche Bezüge kommen regelmäßig Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung in Betracht. Anstelle dieser Sachbezüge kann die Einsatzstelle dem Bundesfreiwilligen auch die angefallenen Kosten ersetzen (Barabgeltung).

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