Der Darlehnsvertrag ist nach Maßgabe der folgenden Bedingungen abzuschließen:

 

1.

Das Darlehen ist in der Regel mit drei vom Hundert jährlich zu verzinsen;

 

2.

das Darlehen ist nach zwei tilgungsfreien Jahren, spätestens im Verlaufe weiterer zehn Jahre zu tilgen;

 

3.

das Darlehen ist nach Möglichkeit zu sichern, insbesondere durch Sicherungsübereignung von Gegenständen, die aus dem Darlehen beschafft werden;

 

4.

der Darlehnsnehmer ist verpflichtet, jährlich über die Verwendung des Darlehens Auskunft zu erteilen; auf Verlangen hat er Einsicht in seine Geschäftsgebarung, insbesondere in seine Geschäftsbücher, zu gestatten; eine Verschlechterung seiner beruflichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, welche die Rückzahlung des Darlehens gefährden könnte, hat er unverzüglich anzuzeigen;

 

5.

der Darlehnsvertrag kann aus einem in der Person oder in den Verhältnissen des Darlehnsnehmers liegenden wichtigen Grund fristlos gekündigt werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge