Der Darlehnsvertrag ist nach Maßgabe der folgenden Bedingungen abzuschließen:
1. |
Das Darlehen ist in der Regel mit drei vom Hundert jährlich zu verzinsen; |
2. |
das Darlehen ist nach zwei tilgungsfreien Jahren, spätestens im Verlaufe weiterer zehn Jahre zu tilgen; |
3. |
das Darlehen ist nach Möglichkeit zu sichern, insbesondere durch Sicherungsübereignung von Gegenständen, die aus dem Darlehen beschafft werden; |
5. |
der Darlehnsvertrag kann aus einem in der Person oder in den Verhältnissen des Darlehnsnehmers liegenden wichtigen Grund fristlos gekündigt werden. |
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