Gliederung
Abschnitt 1 Klageverfahren erster Instanz
Abschnitt 2 Zulassung und Durchführung der Berufung
Abschnitt 3 Revision Abschnitt
4 Besondere Verfahren
Abschnitt 5 Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Abschnitt 6 Beschwerde
Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr 10 bis 17 |
Vorbemerkung: Das Verfahren über den Antrag auf Wiederaufnahme gilt als neuer Rechtszug. |
||
Abschnitt 1 Klageverfahren erster Instanz |
||
|
Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarverfügung, in der als Disziplinarmaßnahme ausgesprochen worden ist[1] [Bis 31.03.2024: Verfahren über eine Disziplinarklage mit dem Antrag auf] |
|
10 | – Entfernung aus dem Beamtenverhältnis …………………… | 360,00 EUR |
11 | – Aberkennung des Ruhegehalts ……………………………… | 360,00 EUR |
12 | – Zurückstufung ………………………………………………… | 240,00 EUR |
|
[Bis 31.03.2024: Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarverfügung, in der als Disziplinarmaßnahme ausgesprochen worden ist] [2] |
|
13 | – Kürzung der Dienstbezüge …………………………………… | 180,00 EUR |
14 | – Kürzung des Ruhegehalts …………………………………… | 180,00 EUR |
15 | – Geldbuße ……………………………………………………… | 120,00 EUR |
16 | – Verweis ………………………………………………………… | 60,00 EUR |
17 | Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarverfügung, wenn nur eine Kostenentscheidung in der Disziplinarverfügung angegriffen wird, oder gegen eine Einstellungsverfügung (§ 32 BDG) ………… | 60,00 EUR |
18 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch |
|
|
1. Zurücknahme der Klage |
|
|
a) vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oder |
|
|
b) wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung in der Hauptsache der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder |
|
|
2. Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt: |
|
|
Die Gebühren 10 bis 17 ermäßigen sich auf ………………… | 0,5 |
|
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. |
|
Abschnitt 2 Zulassung und Durchführung der Berufung |
||
20 | Verfahren über die Zulassung der Berufung: Soweit der Antrag abgelehnt wird ……………………………… |
1,0 |
21 | Verfahren über die Zulassung der Berufung: Soweit der Antrag zurückgenommen oder das Verfahren durch anderweitige Erledigung beendet wird ……………………………………… |
0,5 |
|
Die Gebühr entsteht nicht, soweit die Berufung zugelassen wird. |
|
22 | Verfahren über die Berufung im Allgemeinen ………………… | 1,5 |
23 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Berufung oder der Klage, bevor die Schrift zur Begründung der Berufung bei Gericht eingegangen ist: Die Gebühr 22 ermäßigt sich auf ……………………………… |
0,5 |
|
Erledigungserklärungen stehen der Zurücknahme gleich, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt. |
|
24 | Beendigung des gesamten Verfahrens, wenn nicht Nummer 23 erfüllt ist, durch |
|
|
1. Zurücknahme der Berufung oder der Klage |
|
|
a) vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oder |
|
|
b) wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung in der Hauptsache der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder |
|
|
2. Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt: |
|
|
Die Gebühr 22 ermäßigt sich auf ……………………………… | 1,0 |
|
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. |
|
Abschnitt 3 Revision |
||
30 | Verfahren über die Revision im Allgemeinen ………………… | 2,0 |
31 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Revision oder der Klage, bevor die Schrift zur Begründung der Revision bei Gericht eingegangen ist: Die Gebühr 30 ermäßigt sich auf ……………………………… |
1,0 |
|
Erledigungserklärungen stehen der Zurücknahme gleich, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt. |
|
32 | Beendigung des gesamten Verfahrens, wenn nicht Nummer 31 erfüllt ist, durch |
|
|
1. Zurücknahme der Revision oder der Klage |
|
|
a) vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oder |
|
|
b) wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung in der Hauptsache der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder |
|
|
2. Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt: |
|
|
Die Gebühr 30 ermäßigt sich auf ……………………………… | 1,2 |
|
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. |
|
Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr 40 und 41 |
Abschnitt 4 Besondere Verfahren |
||
40 | Verfahren über den An... |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen