Gliederung

Abschnitt 1 Klageverfahren erster Instanz

Abschnitt 2 Zulassung und Durchführung der Berufung

Abschnitt 3 Revision Abschnitt

4 Besondere Verfahren

Abschnitt 5 Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Abschnitt 6 Beschwerde

Nr. Gebührentatbestand Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr 10 bis 17

Vorbemerkung:

Das Verfahren über den Antrag auf Wiederaufnahme gilt als neuer Rechtszug.

Abschnitt 1

Klageverfahren erster Instanz

 

Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarverfügung, in der als Disziplinarmaßnahme ausgesprochen worden ist[1] [Bis 31.03.2024: Verfahren über eine Disziplinarklage mit dem Antrag auf]

 

10 – Entfernung aus dem Beamtenverhältnis …………………… 360,00 EUR
11 – Aberkennung des Ruhegehalts ……………………………… 360,00 EUR
12 – Zurückstufung ………………………………………………… 240,00 EUR

 

[Bis 31.03.2024: Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarverfügung, in der als Disziplinarmaßnahme ausgesprochen worden ist] [2]

 

13 – Kürzung der Dienstbezüge …………………………………… 180,00 EUR
14 – Kürzung des Ruhegehalts …………………………………… 180,00 EUR
15 – Geldbuße ……………………………………………………… 120,00 EUR
16 – Verweis ………………………………………………………… 60,00 EUR
17 Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarverfügung, wenn nur eine Kostenentscheidung in der Disziplinarverfügung angegriffen wird, oder gegen eine Einstellungsverfügung (§ 32 BDG) ………… 60,00 EUR
18 Beendigung des gesamten Verfahrens durch

 

 

1. Zurücknahme der Klage

 

 

a) vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oder

 

 

b) wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung in der Hauptsache der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder

 

 

2. Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt:

 

 

Die Gebühren 10 bis 17 ermäßigen sich auf ………………… 0,5

 

Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind.

 

Abschnitt 2

Zulassung und Durchführung der Berufung
20

Verfahren über die Zulassung der Berufung:

Soweit der Antrag abgelehnt wird ………………………………
1,0
21

Verfahren über die Zulassung der Berufung:

Soweit der Antrag zurückgenommen oder das Verfahren durch anderweitige Erledigung beendet wird ………………………………………
0,5

 

Die Gebühr entsteht nicht, soweit die Berufung zugelassen wird.

 

22 Verfahren über die Berufung im Allgemeinen ………………… 1,5
23

Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Berufung oder der Klage, bevor die Schrift zur Begründung der Berufung bei Gericht eingegangen ist:

Die Gebühr 22 ermäßigt sich auf ………………………………
0,5

 

Erledigungserklärungen stehen der Zurücknahme gleich, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt.

 

24 Beendigung des gesamten Verfahrens, wenn nicht Nummer 23 erfüllt ist, durch

 

 

1. Zurücknahme der Berufung oder der Klage

 

 

a) vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oder

 

 

b) wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung in der Hauptsache der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder

 

 

2. Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt:

 

 

Die Gebühr 22 ermäßigt sich auf ……………………………… 1,0

 

Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind.

 

Abschnitt 3

Revision
30 Verfahren über die Revision im Allgemeinen ………………… 2,0
31

Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Revision oder der Klage, bevor die Schrift zur Begründung der Revision bei Gericht eingegangen ist:

Die Gebühr 30 ermäßigt sich auf ………………………………
1,0

 

Erledigungserklärungen stehen der Zurücknahme gleich, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt.

 

32 Beendigung des gesamten Verfahrens, wenn nicht Nummer 31 erfüllt ist, durch

 

 

1. Zurücknahme der Revision oder der Klage

 

 

a) vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oder

 

 

b) wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung in der Hauptsache der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder

 

 

2. Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt:

 

 

Die Gebühr 30 ermäßigt sich auf ……………………………… 1,2

 

Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind.

 

Nr. Gebührentatbestand Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr 40 und 41

Abschnitt 4

Besondere Verfahren
40 Verfahren über den An...

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