Akademischer Direktor

– als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule –

Botschafter1

Botschaftsrat

Bundesbankdirektor2

Dekan

Direktor 3

Generalkonsul4

Gesandter4

[Bis 31.12.2019: Geschäftsführer einer gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) 5] [1]

[Bis 31.12.2019: Geschäftsführer oder vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit6] [2]

Hauptkustos

Koordinierender Militärrabbiner[3]

[Bis 31.12.2019: Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit7] [4]

Museumsdirektor und Professor

Vortragender Legationsrat

Direktor einer Fachschule

– als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern –8, 9

Regierungsschuldirektor

– als Dezernent (Referent) im Schulaufsichtsdienst –

Studiendirektor

– im höheren Dienst

als der ständige Vertreter des Leiters einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit mehr als 360 Unterrichtsteilnehmern,8, 9

zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben – [Bis 31.12.2019: 10] [5]

Oberstleutnant7, 10[6] [Bis 31.12.2019: 7, 11]

Fregattenkapitän7, 10[7] [Bis 31.12.2019: 7, 11]

Oberfeldapotheker

Flottillenapotheker

Oberfeldarzt

Flottillenarzt

Oberfeldveterinär

——————————

1 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3, B 6, B 9.

2 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3, B 5, B 6, B 9.

3 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 2, B 3, B 4, B 6, B 7, B 8, B 9. Prüfer als Gruppenleiter beim Deutschen Patent- und Markenamt erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX.[8] [Bis 31.12.2019: 3 Erhält als Gruppenleiter beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Amtszulage nach Anlage IX. Für bis zu 90 Prozent der Gesamtzahl der übrigen Prüfer beim Deutschen Patent- und Markenamt und der Prüfer beim Bundessortenamt können Planstellen der Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht werden.]

4 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3, B 6.

[Bis 31.12.2019: 5 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 13, A 14, A 16, B 2, B 3.] [9]

[Bis 31.12.2019: 6 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 16.] [10]

7 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14.

8 Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.

9 Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.

[Bis 31.12.2019: 10 Höchstens 30 Prozent der Gesamtzahl der planmäßigen Beamten in der Laufbahn der Studienräte.] [11]

10[12] [Bis 31.12.2019: 11] Auf herausgehobenen Dienstposten.

[1] Gestrichen durch Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG). Anzuwenden bis 31.12.2019.
[2] Gestrichen durch Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG). Anzuwenden bis 31.12.2019.
[3] Eingefügt durch Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Anzuwenden ab 17.07.2020.
[4] Gestrichen durch Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG). Anzuwenden bis 31.12.2019.
[5] Gestrichen durch Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG). Anzuwenden bis 31.12.2019.
[6] Geändert durch Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG). Anzuwenden ab 01.01.2020.
[7] Geändert durch Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG). Anzuwenden ab 01.01.2020.
[8] Geändert durch Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG). Anzuwenden ab 01.01.2020.
[9] Aufgehoben durch Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG). Anzuwenden bis 31.12.2019.
[10] Aufgehoben durch Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG). Anzuwenden bis 31.12.2019.
[11] Aufgehoben durch Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG). Anzuwenden bis 31.12.2019.
[12] Geändert durch Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG). Anzuwenden ab 01.01.2020.

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