Akademischer Oberrat

– als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule –

[Bis 31.12.2019: Geschäftsführer einer gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter)1] [1]

Konsul Erster Klasse

Legationsrat Erster Klasse2

Militärrabbiner4[2]

[Bis 31.12.2019: Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit3] [3]

Oberkustos

Oberrat

Pfarrer 4

Fachschuldirektor

– als Leiter einer Bundeswehrfachschule mit Lehrgängen, die zu einem Abschluss führen, der dem der Realschule entspricht –5

Fachschuloberlehrer

– als der ständige Vertreter des Direktors einer Fachschule als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern –6, 7

– als Stufenleiter Sekundarstufe I bei einer Bundeswehrfachschule –6

Oberstudienrat

– im höheren Dienst –8

Regierungsschulrat

– im Schulaufsichtsdienst –

Oberstleutnant3

Fregattenkapitän3

Oberstabsapotheker

Oberstabsarzt

Oberstabsveterinär

——————————

[Bis 31.12.2019: 1 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 13, A 15, A 16, B 2, B 3.] [4]

2 Führt während der Verwendung als Leiter einer Botschaft oder Gesandtschaft die Amtsbezeichnung "Botschafter" oder "Gesandter".

3 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 15.

4 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 13.

5 Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.

6 Mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen.

7 Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.

8 Mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen.

[1] Gestrichen durch Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG). Anzuwenden bis 31.12.2019.
[2] Eingefügt durch Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Anzuwenden ab 17.07.2020.
[3] Gestrichen durch Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG). Anzuwenden bis 31.12.2019.
[4] Aufgehoben durch Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG). Anzuwenden bis 31.12.2019.

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