Arbeitgeber und Selbstständige, die vorübergehend in Bulgarien tätig sind, unterliegen der bulgarischen Meldepflicht und müssen ihre Tätigkeit in Bulgarien online melden.[1]

2.3.1 Meldung über das bulgarische Portal

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Bulgarien vorübergehend beschäftigt ist, online gemeldet werden. Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung vorliegen. Im Rahmen der Meldung müssen unter anderem Angaben

  1. zum entsandten Arbeitnehmer
  2. zum entsendenden Unternehmen
  3. zu einer Kontaktperson, die als Verbindungsperson zu den bulgarischen Behörden dient (d. h. sie benötigt die Befugnis zur Kontaktaufnahme und zum Erhalt von Meldungen und Dokumenten)
  4. Einsatzort in Bulgarien
  5. Einsatzdauer
  6. Art der Dienstleistung

gemacht werden.

2.3.2 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von 2.500 BGN, im Wiederholungsfall in Höhe von 2.500 BGN – 5.000 BGN erhoben werden.

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