Das Bürgergeld kommt im Regelfall zum Zuge, wenn ein (vorrangiger) Anspruch auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld ausgeschöpft ist. Ein Anspruch setzt jedoch keinen Vorbezug von Arbeitslosengeld oder eine vorherige Beschäftigung voraus. Auch Personen, die zuvor nicht erwerbstätig oder die zuletzt selbstständig tätig waren, können Bürgergeld beanspruchen. Die Leistung wird vielfach auch "aufstockend" gezahlt, wenn zwar Einkommen erzielt wird, dieses aber nicht ausreicht, um den notwendigen Bedarf zu decken. Dies gilt z. B. für Beschäftigte mit einem niedrigen Einkommen oder bei Bezug eines nicht bedarfsdeckenden Arbeitslosengeldes.

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