Das Austrittsabkommen sieht vor, dass die in der Übergangsphase geltenden Rechtsvorschriften auch nach der Übergangsphase weiter gelten. Voraussetzung ist, dass sich die betreffende Person weiterhin ohne Unterbrechung in einer grenzüberschreitenden Situation befindet, die bereits vor dem 1.1.2020 begonnen hat. Weiterhin gelten die bisherigen Bestimmungen auch für britische Staatsangehörige, die über den 31.12.2020 hinaus in Deutschland wohnen und für Unionsbürger die über den 31.12.2020 hinaus im Vereinigten Königreich wohnen. Ist das Austrittsabkommen anwendbar, gelten die Regelungen (EG) über soziale Sicherheit uneingeschränkt weiter. Es erfasst alle Sozialversicherungsbereiche.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge