Rentenversicherungsrechtliche Tatbestände, die während oder nach Ende der Übergangsphase im Vereinigten Königreich zurückgelegt wurden, werden wie bisher berücksichtigt.

Wohnt eine Person während oder nach der Übergangsphase im Vereinigten Königreich und erhält diese Person bereits eine Rente, wird diese wie bisher in gleicher Höhe ausgezahlt. Solange sich keine Änderungen in den Verhältnissen ergeben. Das gilt nur solange sich keine Änderungen in den Verhältnissen ergeben, die der versicherungsrechtlichen Beurteilung zugrunde lagen.

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