Wohnort Deutschland

Personen bleiben auch nach der Übergangsphase im Vereinigten Königreich versichert, solange sich keine Änderungen in den Verhältnissen ergeben (die ihrer versicherungsrechtlichen Beurteilung zugrunde lagen). Dies gilt für Personen, die

  • in der Übergangsphase in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedschaft wohnen und
  • im Vereinigten Königreich versichert sind,

insbesondere für Rentner.

Wohnort Vereinigtes Königreich

Personen, die im Vereinigten Königreich wohnen und in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat versichert sind, bleiben auch nach der Übergangsphase wie bisher versichert, solange sich keine Änderungen in den Verhältnissen ergeben die ihrer versicherungsrechtlichen Beurteilung zugrunde lagen. Dies gilt insbesondere für Rentner.

Rentner

Auf Rentner, die ab einem Zeitpunkt nach dem 31.12.2020 eine Rente beantragen/beziehen, können die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit weiter angewandt werden, wenn

  • ein Unionsbürger zu irgendeinem Zeitpunkt vor dem Ende des Übergangszeitraums den britischen Rechtsvorschriften unterlag,
  • ein britischer Staatsangehöriger zu irgendeinem Zeitpunkt vor dem Ende des Übergangszeitraums den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats unterlag.

Vorübergehender Aufenthalt

Personen, die sich in der Übergangsphase in einem Mitgliedsstaat oder im Vereinigten Königreich vorübergehend aufhalten, bleiben bis zur Beendigung ihres Aufenthalts wie bisher versichert. Dies gilt insbesondere für Studierende, entsandte Arbeitnehmer und Touristen.

Grenzüberschreitender Bezug

Besteht ein vorheriger grenzüberschreitender Bezug, handelt es sich um einen Bestandsfall. Die Regelungen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit sind weiter anzuwenden. In Deutschland versicherte Personen, die sich im Vereinigten Königreich oder in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, benötigen für die Leistungsinanspruchnahme eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder eine Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB). Im Vereinigten Königreich versicherte Personen, die sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, erhalten für die Leistungsinanspruchnahme eine neue europäische Krankenversicherungskarte (Citizen´s Rights-EHIC) bzw. die Global Health Insurance Card (GHIC). Die bisherige europäische Krankenversicherungskarte mit EU-Logo ist vom 1.1.2021 nicht mehr gültig und wird durch eine EHIC ohne EU-Logo ausgetauscht.

Britische Studierende erhalten eine auf den Studienzeitraum befristete GHIC, die ausschließlich im Studienstaat gültig sein wird.

Die Leistungsaushilfe wird während der Übergangsphase regulär weitergeführt. Sollten Personen nach der Übergangsphase weiterhin den bisherigen Rechtsvorschriften unterliegen, haben diese auch weiterhin Anspruch auf die Leistungsaushilfe.

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