Im BGM laufen alle gesundheitsbezogenen Aktivitäten zusammen, also Maßnahmen

  • zum Arbeitsschutz,
  • zum betrieblichen Eingliederungsmanagement sowie
  • zur betrieblichen Gesundheitsförderung.

Das BGM kann in folgende Bereiche aufgegliedert werden:

  • Personalpflege (z. B. Betriebskantine, Angebote gemeinsamer körperlicher Bewegung),
  • Personal- und Organisationsentwicklung (z. B. Einführung von verbindlichen Strukturen und Prozessen zum BGM),
  • Unternehmenskultur (z. B. Überprüfung erlernten Verhaltens, Änderung destruktiver Verhaltensschleifen),
  • Gesundheitsförderung (z. B. Aging-Programme) und
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz im weitesten Sinne.

Ein großer Teil der im BGM zu organisierenden Maßnahmen ergibt sich oft direkt aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG bzw. § 3 ArbStättV (in Verbindung mit der ASR V3 "Gefährdungsbeurteilung"), deren Zielsetzung es u. a. ist, durch geeignete – v. a. präventive – Maßnahmen gesundheitliche Belastungen zu verhindern. Die Gefährdungsbeurteilung ist je nach Art der Tätigkeit durchzuführen, d. h. konzentriert auf typische Gefährdungen am Arbeitsplatz. Ein Augenmerk im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist auch auf Quellen psychischer Belastungen zu legen.

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