Gesetzliche Forderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz sollen sichere und gesunde Arbeitsplätze gewährleisten. In Abhängigkeit von der Mitarbeiterzahl fordert der Gesetzgeber folgende Elemente bzw. Strukturen:

In Kleinstunternehmen (bis 10 Mitarbeiter) liefert die Gefährdungsbeurteilung alle Informationen für mögliche Gefährdungen und erforderliche Maßnahmen, sie kann um Belastungen für die Gesundheit erweitert werden. Im Rahmen der anlassbezogenen Betreuung können dann auch Informationen zu demografischem Wandel und Gesundheitsförderung vermittelt und konkrete Maßnahmen umgesetzt werden.

Für Kleinbetriebe (bis 20 Mitarbeiter) ist neben der Gefährdungsbeurteilung eine sicherheitstechnische Betreuung mit festgelegter Stundenzahl erforderlich, abhängig von der jeweiligen Branche. Da der Gesetzgeber die Zeiten für die Grundbetreuung festlegt und im betriebsspezifischen Teil u. a. die "Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements" (Anlage 2 Abschn. 3 Nr. 1.8 DGUV-V 2) fordert, ermöglicht dies eine kontinuierliche Bearbeitung des Themas Gesundheit.

Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern bietet der gesetzlich geforderte Arbeitsschutzausschuss (ASA) die Möglichkeit, diesen durch zusätzliche Personen zu einem Gesundheitszirkel zu erweitern, z. B. durch Verantwortliche aus der Personalabteilung, dem Schwerbehindertenbeauftragten usw.

Im Gesundheitszirkel können Maßnahmen für gesundes Arbeiten ermittelt, priorisiert, umgesetzt und deren Wirksamkeit überwacht werden. Die Regelbetreuung kann durch interne und externe Fachleute erfolgen, u. a. die Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt.

Auch Großunternehmen müssen alle geforderten Elemente des Arbeits- und Gesundheitsschutzes umsetzen, sie werden dann i. Allg. ergänzt durch:

  • Abteilung Umwelt, Gesundheit und Arbeitsschutz (EHS),
  • Diversity Management,
  • Arbeitsschutzmanagementsystem.

Die Akteure im Unternehmen arbeiten idealerweise im Gesundheitszirkel zusammen.

Die zuvor beschriebenen Strukturen und Elemente können als Fundament für ein BGF bzw. BGM im Unternehmen dienen. In Abhängigkeit von den betrieblichen Gegebenheiten und Bedürfnissen können daraus geeignete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.

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