Große Unternehmen haben häufig integrierte Managementsysteme für Qualität, Umwelt bzw. Arbeitsschutz eingerichtet. Ein BGM lässt sich – falls noch nicht vorhanden – auch hier mit relativ geringem Aufwand einbinden. Dies ermöglicht eine systematische Vorgehensweise mit dem für Managementsysteme typischen PDCA-Zyklus: Auf Planen (Plan) folgt Durchführen von Maßnahmen (Do), die Wirksamkeit wird überprüft (Check) und weitere Maßnahmen werden ggf. angepasst und umgesetzt (Act).
Leitfaden für ein BGM
Als Leitfaden kann "GMS – Gesundheit mit System: Leitfaden für ein betriebliches Gesundheitsmanagement" (VBG) dienen. Das GMS gliedert sich in 7 Schritte:
- Rahmenbedingungen schaffen,
- Bestandsaufnahme,
- Auswertung
- Ziele,
- Maßnahmen,
- Umsetzung,
- Erfolgskontrolle und Verbesserung.
Wesentlicher Bestandteil von Managementsystemen sind Audits. Auch eine Gefährdungsbeurteilung kann als Audit betrachtet werden, nämlich als Überprüfung des Ist-Zustands, Abgleich mit dem Soll und Festlegen von Maßnahmen.
DGUV-G 311-002 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Arbeitsschutzmanagementsysteme" will Unternehmen beim Einführen und Verbessern eines SGA-Managementsystems (ASM) unterstützen. Die Unfallversicherungsträger bieten eine freiwillige Überprüfung der Wirksamkeit des AMS an, bei der auch ein darauf aufbauendes betriebliches Gesundheitsmanagement begutachtet werden kann.
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