Große Unternehmen haben häufig integrierte Managementsysteme für Qualität, Umwelt bzw. Arbeitsschutz eingerichtet. Ein BGM lässt sich – falls noch nicht vorhanden – auch hier mit relativ geringem Aufwand einbinden. Dies ermöglicht eine systematische Vorgehensweise mit dem für Managementsysteme typischen PDCA-Zyklus: Auf Planen (Plan) folgt Durchführen von Maßnahmen (Do), die Wirksamkeit wird überprüft (Check) und weitere Maßnahmen werden ggf. angepasst und umgesetzt (Act).

 
Wichtig

Leitfaden für ein BGM

Als Leitfaden kann "GMS – Gesundheit mit System: Leitfaden für ein betriebliches Gesundheitsmanagement" (VBG) dienen. Das GMS gliedert sich in 7 Schritte:

  1. Rahmenbedingungen schaffen,
  2. Bestandsaufnahme,
  3. Auswertung
  4. Ziele,
  5. Maßnahmen,
  6. Umsetzung,
  7. Erfolgskontrolle und Verbesserung.

Wesentlicher Bestandteil von Managementsystemen sind Audits. Auch eine Gefährdungsbeurteilung kann als Audit betrachtet werden, nämlich als Überprüfung des Ist-Zustands, Abgleich mit dem Soll und Festlegen von Maßnahmen.

DGUV-G 311-002 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Arbeitsschutzmanagementsysteme" will Unternehmen beim Einführen und Verbessern eines SGA-Managementsystems (ASM) unterstützen. Die Unfallversicherungsträger bieten eine freiwillige Überprüfung der Wirksamkeit des AMS an, bei der auch ein darauf aufbauendes betriebliches Gesundheitsmanagement begutachtet werden kann.

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